Unter dem Motto „Gegen den Verfassungsbruch der Stadtverwaltung Vreden – Art. 21 GG durchsetzen!“ hat der AfD Kreisverband Borken heute Vormittag eine Mahnwache auf dem Krammarkt in Vreden veranstaltet.
Hintergrund der Mahnwache ist, dass die Stadtverwaltung Vreden der AfD Borken rechtsgrundlos untersagt hat, einen politischen Informationsstand auf dem Vredener Krammarkt zu betreiben. Die Stadtverwaltung handelte hierbei willkürlich und ohne Rechtsgrundlage und blieb auch nach anwaltlicher Aufforderung zu rechtskonformem Verhalten bei ihrer unhaltbaren rechtlichen Einschätzung.
Dieses Verhalten stellt einen direkten Verfassungsbruch dar. Artikel 21 GG bestimmt, dass die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Diese grundgesetzliche Regelung legt die Bedeutung von Parteien als Organisationen von Verfassungsrang fest und verleiht damit Parteien nicht nur das Recht an der politischen Willensbildung mitzuwirken, sondern sogar den Auftrag dazu. Dieser Auftrag gilt ganzjährig, und nicht nur im zeitlichen Vorfeld von Wahlen, wie die Stadtverwaltung von Vreden völlig irrig annimmt.
Der Sprecher der AfD Kreis Borken, Dr. Michael Espendiller, sagte hierzu: „Man muss sich über die Politikverdrossenheit im Land nicht wundern, wenn nicht einmal mehr die öffentliche Verwaltung unser Grundgesetz kennt und sich daran erinnert, dass sie auch danach zu handeln hat. Wir wirken ganzjährig an der politischen Willensbildung mit, und nicht nur im Vorfeld von Wahlen. Und dieses Recht lassen wir uns nicht streitig machen.“
Aus diesem Grund hat die AfD Kreis Borken ihr Recht auf Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 GG wahrgenommen und somit auch Artikel 21 GG zur Geltung verholfen. An interessierte Bürgerinnen und Bürger auf dem Vredener Krammarkt wurden Grundgesetze und Informationsmaterialen verteilt und über den Anlass der Mahnwache gesprochen.
Auch der Erste Beigeordnete der Stadt Vreden, Bernd Kemper, besuchte die Mahnwache. Er wollte jedoch kein Grundgesetz annehmen.