Berlin, 16. August 2019. Die AfD hatte in Sachsen wegen der Kürzung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl Beschwerde eingelegt. Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig fällte heute sein Urteil: Die AfD darf bei der Wahl in Sachsen mit 30 Listenkandidaten antreten.
Dazu erklärt Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen:
„Nun ist auch höchstrichterlich bestätigt worden, dass der Landeswahlausschuss die AfD rechtlich falsch behandelt hat. Der sächsische Innenminister sollte sich sehr gut überlegen, ob die Landeswahlleiterin unter diesen Umständen überhaupt noch tragbar ist. Durch ihr nachweislich falsches Handeln zum Nachteil der AfD hat sie das Ansehen der Demokratie in Sachsen schwer beschädigt. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zeigt allerdings auch, dass der Rechtsstaat bei Gegenwehr unsererseits noch funktioniert. Und mit dieser juristischen Gegenwehr muss jede Behörde und jede Person rechnen, die uns illegal behandeln und benachteiligen will.“