„Noch vor wenigen Wochen mussten Kritiker der Corona-Maßnahmen so Einiges auf sich nehmen, wenn sie ihr demokratisch verbürgtes Demonstrationsrecht in Anspruch nehmen wollten: Teilnehmerzahlen wurden begrenzt, Abstandsregeln kleinlichst kontrolliert und Verstöße bestraft – manche Demonstrationen wurden sogar ganz untersagt. In den Medien wurden den Teilnehmern dazu noch Unverantwortlichkeit vorgeworfen.

Die Bilder vom letzten Wochenende zeigen: Das alles scheint für die Anti-Rassismus-Demonstrationen nicht zu gelten. Laut Medienberichten waren in NRW bis zu 40.000 Menschen auf der Straße – dicht gedrängt, ohne Maske und Distanz. Ein klarer Verstoß gegen die aktuellen Schutzverordnungen. Die Polizei sah sich dennoch nicht gezwungen, Demonstrationen abzusagen oder überhaupt einzugreifen.

Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss. Wenn es in Krisenzeiten zu Begrenzungen kommt, müssen diese uneingeschränkt für alle gelten – egal, für wen oder was demonstriert wird. Ein Verfassungsstaat, der dieses Grundrecht nicht allen gleichwertig garantiert, muss sich Doppelmoral vorwerfen lassen.“

Weiterführende Informationen unter:

  1. https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/neue-doppelmoral-unerwuenschte-und-erwuenschte-demonstrationen/
  2. https://www1.wdr.de/nachrichten/nrw/abstand-bei-demos-gegen-rassismus-100.html

 

(Primärquelle: https://www.facebook.com/AfDfuerNRW/posts/3936546446417307)