„Mit Billionen von Euro kauft die EZB stetig Staatsanleihen der EU-Staaten auf. Damit macht sie die Länder „gefügig“ und ist inzwischen zu einer politischen Institution geworden, die Wirtschafts- und Haushaltspolitik betreibt.
Mit unserem Geld kauft die EZB sich also politischen Einfluss in den Mitgliedsländern – was sie nicht darf. Das hat nun auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Die EZB – so die Richter – hätte überhaupt nicht die Kompetenz, eigenständig über den Kauf von Staatsanleihen zu entscheiden. Sie dürfte nur das ausführen, was Ihnen die Gemeinschaft der EU-Staaten auftrage. Die Bundesbank dürfe künftig bei solchen Programmen nur mitmachen, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bliebe.
Unsere Partei fordert auf Basis dieses Urteils eine Rückabwicklung von Staatsanleihen, für die die geforderte Verhältnismäßigkeit nicht im Nachhinein begründet werden kann. Außerdem einen sofortigen Stopp des aktuell laufenden Anleihekaufprogramms und eine Regelung, die die monetäre Staatsfinanzierung ohne Auslegungsspielraum generell verbietet.“
Weitere Informationen unter: https://jungefreiheit.de/wirtschaft/2020/grenzen-fuer-die-ezb/
(Primärquelle: https://www.facebook.com/AfDfuerNRW/posts/3813993648672588)